Post von Polizei / Staatsanwaltschaft
Anhörungsschreiben oder Vorladung
Sie haben Post von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft – sei es ein Anhörungsschreiben oder eine Vorladung? Jetzt heißt es Ruhe bewahren und sich anwaltlich beraten lassen.
Nehmen Sie jetzt Kontakt auf und schildern Sie kurz Ihre Situation. Sie sprechen dann mit dem Fachanwalt. Sie erhalten seine professionelle Einschätzung und wertvolle Hinweise für das weitere Vorgehen in Ihrem speziellen Fall.
Mo. bis Fr.
von 7:00 bis 19:00 Uhr
5,0 ⭐️⭐️⭐️⭐️⭐️
237 Rezensionen bei Google
Rechtsanwalt
Onur U. Özata
Fachanwalt für Strafrecht
Strafverteidiger in Berlin
Herr Rechtsanwalt Onur U. Özata hat seit mehr als 11 Jahren Erfahrung als Strafverteidiger in Berlin. Als Fachanwalt für Strafrecht konzentriert er sich ganz auf die Strafverteidigung.
Infolge der konsequenten Spezialisierung auf das Strafrecht und ganz besonders die Strafverteidigung verfügt Herr Rechtsanwalt Onur U. Özata nicht nur über besondere fachliche Expertise, sondern hat auch große praktische Erfahrung im Umgang mit den zuständigen Staatsanwälten und Strafrichtern.
Sein ganzes Können und seine Leidenschaft setzt Onur U. Özata immer ein, um das bestmögliche Resultat für seine Mandanten zu erzielen. Oberstes Ziel ist immer, ein öffentliches Gerichtsverfahren zu vermeiden, dass es also gar nicht zur Anklage kommt. Lässt sich das nicht vermeiden, schöpft Onur U. Özata alle Möglichkeiten der Strafverteidigung aus, um die Belastung für seine Mandanten so gering wie möglich zu halten.
Anhörung
Geraten Sie in das Visier der Ermittler, wird man Sie unter Umständen zum Sachverhalt befragen. Rechtlich macht es einen großen Unterschied, ob die Anhörung als Zeuge oder als Beschuldigter erfolgt. In beiden Fällen ist es ihr gutes Recht, sich zuvor von einem auf das Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten zu lassen.
Jede unbedachte Äußerung kann und wird im Zweifel gegen Sie verwendet werden. Deshalb sollten Sie gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft am besten immer gar nichts sagen, also schweigen. Ihr Schweigen als Beschuldigter darf niemals zu Ihren Lasten gewertet werden, das ergibt sich sogar aus dem Grundgesetz und dem Rechtsstaatsprinzip.
Vorladung
Wenn Sie eine Vorladung, sei es als Zeuge oder als Beschuldigter erhalten, müssen Sie dieser nicht Folge leisten. Nur der Richter kann Ihr Erscheinen anordnen und ggf. auch erzwingen.
Gleichwohl kann es im Einzelfall klug und im Sinne der Strafverteidigung förderlich sein, wenn man mit den Ermittlungsbehörden kooperiert. Welche Taktik hier die richtige ist, kann ein Laie nicht korrekt einschätzen.
Deshalb sollten Sie im Falle einer Vorladung immer anwaltlichen Rat einholen, am besten von einem auf die Strafverteidigung spezialisierten und erfahrenen Fachanwalt für Strafrecht.
Strafbefehl
Der sogenannte Strafbefehl ist quasi ein Angebot der Strafverfolgungsbehörde, ein Vergehen (also ein leichteres Delikt, kein Verbrechen) gegen Zahlung einer Geldstrafe ohne öffentliche Gerichtsverhandlung abzuhandeln. Wie man darauf am besten reagiert, hängt ganz vom Einzelfall ab. Für den Laien ist diese Einschätzung kaum zu leisten. Von daher empfiehlt es sich immer, im Falle eines Strafbefehls fachanwaltlichen Rat in Anspruch zu nehmen.
Anklage
Erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage gegen Sie, sollten Sie immer unbedingt einen Strafverteidiger hinzuziehen. Das gilt auch für solche (leichteren) Fälle, in denen eine Strafverteidigung nicht ohnehin zwingend vorgeschrieben ist. Bei der Auswahl des Strafverteidigers sollten Sie darauf achten, dass der über die notwendige Expertise und Erfahrung in Fällen wie Ihrem verfügt. Empfehlenswert sind immer solche Rechtsanwälte, die sich – am besten als Fachanwalt – ganz auf die Strafverteidigung spezialisiert haben und so was nicht nur ab und zu auch mal machen. Dafür steht für Sie zu viel auf dem Spiel!
Durchsuchung
Steht die Polizei vor der Tür und will Ihre Wohnung, Ihre Geschäftsräume oder auch Ihr Auto durchsuchen, heißt es kühlen Kopf zu bewahren. Das ist leichter gesagt als getan, aber dafür um so wichtiger. Sie sollten sich der Durchsuchung keinesfalls widersetzen. Sie sollten die Polizei aber auch nicht hereinbitten, damit die Maßnahme nicht den Charakter einer Zwangshandlung verliert mit den entsprechend strengen Verfahrensvorschriften zur Beweisverwertung etc.
Lesen Sie den Durchsuchungsbeschluss genau durch. Darin müssen die Gegenstände, die man hofft zu finden, bestimmt sein. Kontaktieren Sie umgehend Ihren Anwalt. Bis der eintrifft, sollten Sie wenn möglich einen Dritten hinzuziehen, der die Durchsuchung als Zeuge beobachtet.
Festnahme
Die Festnahme durch die Polizei ist – genauso wie die Ingewahrsamnahme – ein massiver Eingriff in Ihre Grundrechte. Dementsprechend gibt es hohe Hürden im Rechtsstaat und verschiedene Möglichkeiten, die Rechtmäßigkeit der Maßnahme gerichtlich überprüfen zu lassen.
Sie als Betroffener haben das Recht zu Schweigen und einen Strafverteidiger Ihrer Wahl hinzuziehen. Machen Sie davon Gebrauch!
Untersuchungshaft
Ist die Festnahme nicht nur kurzfristig, muss durch den zuständigen Richter die Untersuchungshaft angeordnet werden und Sie als Beschuldigter dem Haftrichter vorgeführt werden. Wegen der Schwere des mit der Untersuchungshaft verbundenen Grundrechtseingriffs unterliegt das gesamt Verfahren strengen rechtsstaatlichen Vorgaben und bietet weitreichende Möglichkeiten zur Beschwerde und Überprüfung.
Als Beschuldigter in Untersuchungshaft haben Sie das Recht, Ihre rechtlichen Interessen durch einen Strafverteidiger vertreten zu lassen. Dieser hat auch Zugang zum Untersuchungsgefängnis und das Vertrauensverhältnis zwischen Ihrem Rechtsanwalt und Ihnen als Mandant ist besonders geschützt.
Allgemeine Hinweise
Grundsätzlich gilt: Je früher Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, um so besser. Ein auf die Strafverteidigung spezialisierter und erfahrener Fachanwalt kann von Anfang an so manchen Ärger vermeiden und die Dinge in die richtigen Bahnen lenken, also beispielsweise die Einstellung des Ermittlungsverfahren bewirken und die Eröffnung eines öffentlichen Gerichtsverfahrens vermeiden.
Andererseits gilt: Es ist nie zu spät! Auch wenn Sie vielleicht schon zu lange gezögert haben, besteht immer noch die Chance, dass Sie besser wegkommen, wenn Sie sich anwaltlich beraten lassen.
Deshalb: Zögern Sie nicht und nehmen Sie jetzt Kontakt auf!
Rechtsanwalt Onur U. Özata hat sich als Fachanwalt für Strafrecht ganz auf die Strafverteidigung spezialisiert. Er kommt aus Berlin und die meisten seiner Mandanten sind ebenfalls Berliner – auch wenn er in einigen zum Teil spektakulären Verfahren weit über Berlin hinaus tätig ist.
Rechtsanwalt Onur U. Özata ist Strafverteidiger nicht aus Verlegenheit, sondern aus Überzeugung und mit Leidenschaft. Im Strafverfahren trifft der Bürger auf die Staatsmacht und das mit voller Wucht. In diesem ungleichen Kräfteverhältnis für Gerechtigkeit zu sorgen und sich mit den Mitteln des Rechtsstaats schützend vor seine Mandanten zu stellen, das motiviert den Vollblut-Strafverteidiger immer zu 100-%-igem Einsatz für seine Mandanten.
Die Mandanten von Rechtsanwalt Onur U. Özata wissen immer, wo sie dran sind. Er nennt die Dinge beim Namen. Er schätzt die Chancen und Risiken für eine erfolgreiche Starfverteidigung realistisch ein. Das gibt den Mandanten Klarheit und eine fundierte Perspektive.
Im Strafverfahren geht es für die Mandanten um viel, manchmal um alles. Rechtsanwalt Özata ist immer gut erreichbar und ansprechbar und nimmt sich die Zeit, die es braucht um jeden einzelnen Mandanten optimal zu betreuen. Das schätzen seine Mandanten an ihm besonders.
5,0 ⭐️⭐️⭐️⭐️⭐️
In den letzten Jahren haben 237 Mandanten Herrn Rechtsanwalt Özata bei Google bewertet und im Schnitt 5 von 5 möglichen Sternen gegeben. Lesen Sie selbst:
Als Strafverteidiger in prominenten Fällen ist Rechtsanwalt Onur U. Özata ein begehrter Ansprechpartner für Journalisten: